Flughafen Parkplatz DUS – Bedingungen für die Nutzung der Online-Anwendung, Benutzerkonten sowie Park- und Serviceleistungen
(1) Alle Angebote und Leistungen der Firma Flughafen Parkplatz DUS erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Firma Flughafen Parkplatz DUS und ihren Kunden über die über diese Online-Anwendung angebotenen Leistungen geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Mitarbeiter, sonstige Beauftragte oder Erfüllungsgehilfen der Firma Flughafen Parkplatz DUS sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, soweit keine gesetzliche oder ausdrücklich erteilte Vertretungsmacht besteht.
(1) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS betreibt eine Online-Anwendung, über die Kunden Parkplätze sowie gegebenenfalls weitere Leistungen rund um das Abstellen von Fahrzeugen am Flughafen Düsseldorf anfragen und buchen können.
(2) Gegenstand des Vertrages kann insbesondere sein:
(3) Die Darstellung von Leistungen in dieser Online-Anwendung stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage durch den Kunden.
(4) Ein Anspruch auf eine jederzeitige technische Verfügbarkeit der Online-Anwendung besteht nicht. Wartungen, Sicherheitsupdates, technische Störungen oder vorübergehende Einschränkungen können auftreten.
(1) Für bestimmte Funktionen dieser Online-Anwendung kann die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich oder vorteilhaft sein.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und Nutzung des Benutzerkontos vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(3) Zugangsdaten, insbesondere Passwortdaten, sind vom Kunden geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen.
(4) Der Kunde hat die Firma Flughafen Parkplatz DUS unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sein Benutzerkonto von Dritten unbefugt genutzt wurde oder genutzt werden könnte.
(5) Der Kunde haftet im gesetzlichen Rahmen für Nutzungen, die über sein Benutzerkonto erfolgen, soweit er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
(6) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS ist berechtigt, Benutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, falsche Angaben oder Verstöße gegen diese AGB vorliegen.
(1) Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über die Online-Anwendung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Buchungsbestätigung der Firma Flughafen Parkplatz DUS zustande. Die Buchungsbestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben.
(4) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS ist berechtigt, Buchungsanfragen innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen.
(1) Mit Annahme der Buchung verpflichtet sich die Firma Flughafen Parkplatz DUS, dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zur Verfügung zu stellen.
(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS ist berechtigt, das Fahrzeug auf andere, nahegelegene und von ihr betriebene oder angemietete Stellflächen zu überführen, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung korrekte Angaben insbesondere zum Fahrzeug, zu Ankunfts- und Rückkehrzeiten sowie zu erforderlichen Zusatzinformationen zu machen.
(5) Verzögert sich die Rückreise oder Abholung des Fahrzeugs, hat der Kunde die Firma Flughafen Parkplatz DUS unverzüglich darüber zu informieren.
(6) Wird das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, ist die Firma Flughafen Parkplatz DUS berechtigt, eine entsprechende Nachberechnung für die verlängerte Standzeit vorzunehmen.
(7) Bleibt das Fahrzeug trotz Aufforderung dauerhaft auf dem Gelände, können nach vorheriger Fristsetzung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Kunden veranlasst werden, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es darf nur im Schritttempo gefahren werden.
(2) Verkehrszeichen sowie Anweisungen der Mitarbeiter und Beauftragten der Firma Flughafen Parkplatz DUS sind jederzeit zu beachten.
(3) Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen oder gekennzeichneten Stellflächen abgestellt werden.
(4) Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
(5) Vom Kunden oder seinen Begleitpersonen verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Kommt der Kunde dem nicht nach, kann die Beseitigung auf seine Kosten vorgenommen werden.
(6) Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur im Zusammenhang mit der Fahrzeugeinstellung, Abholung, dem Be- und Entladen sowie während etwaiger Wartezeiten zulässig.
(7) Wertgegenstände sind nicht sichtbar im Fahrzeug zu hinterlassen. Taschen, Papiere und sonstige Gegenstände, die zu einem Einbruch verleiten könnten, sollten nicht offen im Fahrzeug liegen.
(8) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und für das Fahrzeug ein gesetzlich erforderlicher Versicherungsschutz besteht.
(1) Soweit Shuttle- oder Valet-Leistungen Bestandteil der Buchung sind, werden diese nach Maßgabe der jeweils gebuchten Leistung erbracht.
(2) Der Shuttle-Service erfolgt grundsätzlich auf Basis der vom Kunden angegebenen Flug- und Zeitdaten. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.
(3) Gepäck des Kunden und seiner Begleitpersonen wird im üblichen Umfang befördert. Sonder- oder Sperrgepäck ist vorab anzugeben und bedarf gegebenenfalls einer gesonderten Bestätigung.
(4) Nach Rückkehr hat der Kunde die Firma Flughafen Parkplatz DUS nach Landung und Gepäckabholung rechtzeitig zu benachrichtigen, soweit dies für die Abholung vorgesehen ist.
(5) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS ist berechtigt, die Beförderung von alkoholisierten, aggressiven oder randalierenden Personen abzulehnen, soweit dies zur Sicherheit von Mitarbeitern, Fahrgästen und Fahrzeugen erforderlich ist.
(6) Kindersitze werden nur nach vorheriger Anmeldung und nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
(1) Soweit Zusatzleistungen wie Fahrzeugpflege, Reinigung, Betankung, Ladeservice oder sonstige fahrzeugbezogene Leistungen angeboten und gebucht werden, werden diese während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs ausgeführt.
(2) Die Durchführung einzelner Zusatzleistungen kann durch Partnerunternehmen oder beauftragte Dritte erfolgen.
(3) Sofern einzelne Zusatzleistungen durch Dritte erbracht werden, können für deren Durchführung ergänzende Bedingungen gelten.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug für die gebuchte Leistung geeignet und zugänglich ist und keine Umstände vorliegen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern.
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung bestätigten Preise.
(3) Für Parkleistungen gelten die bestätigten Preise für den gebuchten Zeitraum. Zusätzliche Standzeiten, Zusatzleistungen oder Mehraufwände können gesondert berechnet werden, soweit sie vom Kunden verursacht oder veranlasst wurden.
(4) Eine Online-Zahlung ist nicht zwingend Bestandteil dieser Anwendung. Die Zahlung kann – je nach Angebot und Vereinbarung – vor Ort, bei Fahrzeugabgabe oder nach gesonderter Absprache erfolgen.
(5) Nimmt der Kunde die gebuchte Parkdauer ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, soweit keine abweichende Regelung oder Kulanzentscheidung getroffen wird.
(6) Gegenansprüche berechtigen den Kunden nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Flughafen Parkplatz DUS anerkannt sind.
(1) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte sowie die nachfolgenden Stornierungsregelungen zu.
(2) Eine Stornierung kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei erfolgen.
(3) Erfolgt die Stornierung später als 24 Stunden vor Mietbeginn, kann eine Stornopauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts berechnet werden.
(4) Erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung nicht zur vereinbarten Fahrzeugübergabe oder Inanspruchnahme der Leistung, kann das volle vereinbarte Entgelt berechnet werden.
(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Die Firma Flughafen Parkplatz DUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma Flughafen Parkplatz DUS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt, Naturereignissen, Tierbissen, Sturm, Hagel, Überflutung, Vandalismus durch Dritte, Einbruchdiebstahl oder sonstige von Dritten verursachte Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen bzw. beschränkt.
(4) Für technische oder mechanische Defekte des Fahrzeugs, die nicht durch die Firma Flughafen Parkplatz DUS verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
(5) Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände, Geld, Dokumente, mobile Geräte oder sonstige persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(6) Soweit Parkflächen als Freiflächen genutzt werden, übernimmt die Firma Flughafen Parkplatz DUS keine Haftung für freiflächentypische Einwirkungen, insbesondere durch Witterung, Staub, Pflanzen, Tiere oder vergleichbare Umstände, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Schäden am Fahrzeug sind vom Kunden unverzüglich nach Rückgabe und möglichst noch vor Verlassen des Betriebsgeländes anzuzeigen.
(8) Nach Verlassen des Geländes ohne vorherige Anzeige und Prüfung offensichtlicher Schäden gilt das Fahrzeug grundsätzlich als ordnungsgemäß zurückgegeben, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(9) Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Firma Flughafen Parkplatz DUS nicht für Schäden, die durch andere Kunden, Dritte oder vom Kunden selbst verursacht wurden.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug vor der Übergabe sowie nach der Rückgabe selbst zu prüfen.
(2) Bereits vorhandene auffällige Vorschäden, technische Defekte, Probleme beim Starten, besondere Bedienhinweise oder sonstige relevante Besonderheiten des Fahrzeugs sind vor Übergabe mitzuteilen.
(3) Verursacht das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, auslaufender Stoffe oder anderer besonderer Umstände Schäden auf dem Betriebsgelände oder an anderen Sachen, haftet der Kunde im gesetzlichen Umfang.
(4) Ist das Fahrzeug bei Rückgabe aufgrund eines technischen Defekts nicht fahrbereit, liegt die Organisation weiterer Maßnahmen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
(1) Der Schutz personenbezogener Daten ist der Firma Flughafen Parkplatz DUS wichtig. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Soweit im Rahmen dieser Online-Anwendung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies insbesondere zum Zweck der Registrierung, Buchungsabwicklung, Kommunikation mit dem Kunden, Vertragserfüllung, Sicherheit der Anwendung und gegebenenfalls zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Cookies, zu Nutzerrechten und zu Ansprechpartnern finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Ratingen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.